06.03.2024 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Erschüttert eine Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung den Beweiswert der AUB nun doch?
| Manche Arbeitgeber nennen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) gern despektierlich „gelben Urlaubsschein“ – vor allem, wenn im Zusammenhang mit einer Kündigung eine „passgenaue“ AUB eingereicht wird. Die Hürden für eine Erschütterung des Beweiswerts sind hoch: Eine AUB nach Erhalt der Kündigung behält ihren Beweiswert. Denn für eine Erschütterung genügt der zeitliche Zusammenhang nicht (Landesarbeitsgericht [LAG] Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023, Az. 8 Sa 859/22, PP 09/2023, Seite 6). Daher scheuen viele Arbeitgeber die Konfrontation mit dem „kranken“ Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidung des LAG Niedersachsen nun kassiert (Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23) und damit am nahezu unerschütterlichen Beweiswert der AUB gekratzt. |
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