Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • GStB Gestaltende Steuerberatung

    GStB Gestaltende Steuerberatung

    Regular price  €0,00

    Um Ihre Mandanten vorausschauend zu betreuen, brauchen Sie die passende Strategie – für jedes Rechtsgebiet und für jede Rechtsform. GStB Gestaltende Steuerberatung versorgt Sie mit dem nötigen Rüstzeug: Sie profitieren von innovativen Gestaltungsmodellen und direkt umsetzbaren Beratungsempfehlungen, mit denen Sie die Steuerlast Ihrer Mandanten spürbar senken. Viele praxiserprobte Arbeitshilfen sparen Ihnen zusätzlich Zeit.



    · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Mitarbeiter stiehlt Desinfektionsmittel vom Arbeitsplatz ‒ fristlose Kündigung gerechtfertigt

    | Viele Betriebe stellen ihrer Belegschaft zum Schutz von einer COVID-19-Erkrankung u. a. Desinfektionsmittel zur Verfügung. Mitarbeitern, die dieses Desinfektionsmittel vom Arbeitsplatz stehlen, kann fristlos gekündigt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] NRW, Urteil vom 14.01.2021, Az. 5 Sa 483/20 ). |

     

    Ein Mitarbeiter eines Zustellunternehmens hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung ausgesprochen, weil bei einer Ausfahrtskontrolle im Kofferraum des Mitarbeiters eine unangebrochene Literflasche Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro gefunden worden war. Wegen der Coronapandemie hatte das Unternehmen der Belegschaft das Desinfektionsmittel zum Gebrauch am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die Belegschaft war durch Aushänge in den Waschräumen darauf hingewiesen worden, dass die Entwendung von Desinfektionsmittel die fristlose Kündigung und eine Anzeige zur Folge habe. Das Gericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Dabei sei es unerheblich, dass der Kläger schon 16 Jahre im Betrieb beschäftigt war. Er habe in Zeiten der Pandemie dringend benötigtes Desinfektionsmittel für den Eigenbedarf entwendet und damit in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen. Daher habe ihm klar sein müssen, dass er den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährde.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 1 | ID 47476840

    Cart

    Your cart is empty.