15.09.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Nicht jede grobe Beleidigung rechtfertigt eine Kündigung
| Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ob sie allerdings auch wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein Oberarzt, der seinen Chefarzt als „autistisches krankes Arschl (…)“ betitelt hatte, behielt seinen Job. Denn er durfte darauf vertrauen, dass die Dame, der gegenüber die Äußerung fiel, sie nicht an den Beleidigten weiterreichen würde (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.1.2015, Az. 3 Sa 571/14). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig