· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Typische Fehler bei einem schwierigen Thema: So kündigen Sie Arbeitsverträge richtig
von Dr. Guido Mareck, stv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Zur ordentlichen Kündigung ist alles gesagt, meinen die Praktiker. Leider nicht, sagen die Arbeitsrichter. Immer wieder schleichen sich Fehler ein, die sich vermeiden lassen: falsche Ansichten zur Zustellung der Kündigung, allgemeine Irrungen zum Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes oder falsche Fristenberechnungen bei Azubis und Teilzeitkräften. Lernen Sie die Stolperfallen kennen und machen Sie ab sofort bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen alles richtig. |
Probleme mit dem Inhalt: Das muss die Kündigung enthalten
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die Ihrem Mitarbeiter in Schriftform zugehen muss. Sie muss inhaltlich so ausgestaltet sein, dass er erkennen kann, dass Sie das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung (außerordentliche Kündigung) oder zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beenden wollen.
Die Schriftform
Kündigungen bedürfen nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ebenso wie Aufhebungsverträge der Schriftform. Dabei ist die elektronische Form ausgeschlossen, sodass eine Kündigung per E-Mail - auch mit elektronischer Signatur - oder per Fax unwirksam ist. Das Kündigungsschreiben muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben worden sein und in dieser Form auch zugehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig