· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
von RA Kristian Schwiegk LL.M., Voß.Partner, Münster, voss-medizinrecht.de
| Mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorsorglich Urlaub für den Fall gewähren, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 25.08.2020, Az. 9 AZR 612/19 ). |
Der Fall
Ein Arbeitgeber kündigte einem Angestellten außerordentlich („fristlos“) und hilfsweise ordentlich („fristgerecht“). Das Kündigungsschreiben enthielt auch eine Erklärung zu noch offenen Urlaubsansprüchen.
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„Für den Fall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung gelte ich Ihren bis zum Kündigungszeitpunkt nicht genommenen Urlaub ab.
Für den Fall der nicht anzunehmenden Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung habe ich Ihnen hilfsweise ordentlich gekündigt. In diesem Fall gilt Folgendes: Sie werden Ihren sämtlichen noch nicht genommenen Urlaub direkt im Anschluss an den Zeitpunkt des Zugangs dieser Kündigung in der Zeit vom 19.09.2017 bis 11.10.2017 nehmen. Die gezahlte Abgeltung ist dann als Zahlung des Urlaubsentgelts für den betreffenden Zeitraum zu verstehen. In jedem Fall sage ich Ihnen für die Zeit Ihres Urlaubs die Urlaubsvergütung vorbehaltlos zu.“ |
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