· Fachbeitrag · Arbeitsschutz
Erkältet in die Physiopraxis ‒ das ist im Umgang mit Beschäftigten und Patienten erlaubt
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Wer erkältet ist, sollte am besten zu Hause bleiben und sich auskurieren. Aber nicht jeder kann oder will das. Und viele haben dafür aus ihrer Sicht gute Gründe: Der erkältete Patient will seine physiotherapeutische Behandlung nicht unterbrechen, der erkältete Therapeut möchte zwar zu Hause bleiben, aber der Arzt stellt ihm keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) aus. Was können Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber in derartigen Fällen tun? |
So gehen Sie mit erkälteten Patienten um
Grundsätzlich sind Sie auch gegenüber einem erkälteten Patienten verpflichtet, den mit ihm geschlossenen Behandlungsvertrag zu erfüllen. Sie können also nicht einfach die Behandlung ablehnen, wenn Sie selbst oder die bei Ihnen angestellten Therapeuten in der Lage sind, diese durchzuführen und Ihnen bzw. Ihren Beschäftigten dies zumutbar ist. Wann aber ist es Ihnen oder Ihren Mitarbeitern nicht mehr zuzumuten, einen erkälteten Patienten zu behandeln? Die Antwort auf diese Frage hängt vom konkreten Fall ab:
- Wie stark ist der Patient erkältet? Hat er „nur“ einen leichten Schnupfen oder eine starke Grippe?
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