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  • · Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeit

    Covid-19: AU-Bescheinigung per Telefon gilt bis Ende März 2021

    | Wegen der fortdauernden Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung (PP 04/2020, Seite 2) bis einschließlich 31.03.2021 verlängert. Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter wegen Erkältung krankmeldet, braucht er nicht zum Arzt zu gehen: Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine AU-Bescheinigung für bis zu 14 Tage bekommen. |

     

    Diese Form der telefonischen Krankschreibung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die weder schwere Symptome aufweisen noch die Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen. Die betroffenen Patienten können zu Hause bleiben und müssen ausdrücklich keine Arztpraxis aufsuchen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 2 | ID 47025256