05.11.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Behandlung von Kassenpatienten ohne Zulassung kann teuer werden!
| Wenn ein Heilmittelerbringer seine Zulassung verloren hat, darf er keine Patienten mehr auf Kosten der Krankenkasse behandeln (Bayerisches Landessozialgericht [LSG] Beschluss vom 19.05.2017, Az. L 5 KR 244/17 B ER). |
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