· Fachbeitrag · Berufsrecht
Darf die Berufsbezeichnung wegen Unzuverlässigkeit versagt oder entzogen werden?
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Mannheim
| Ein Therapeut darf seine Berufsbezeichnung nur dann führen, wenn ihm hierzu die Erlaubnis erteilt wurde. Eine Voraussetzung für das Erteilen der Erlaubnis ist, dass der Therapeut seinen Beruf zuverlässig ausübt, seine Berufspflichten also erfüllt. Was aber, wenn er dies nicht mehr tut? Darf ihm die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung entzogen werden? |
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nur auf Antrag
Will ein Therapeut seine Berufsbezeichnung führen, muss er die Erlaubnis dazu beantragen, dies regeln die einzelnen Berufsgesetze. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- die vorgeschriebene Ausbildung geleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat,
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