27.09.2023 · Fachbeitrag · Datenschutz
Praxisinhaber scheitert vor dem BGH: Jameda darf ärztliche Daten für den Portalbetrieb nutzen
| Die Verwendung der Daten von Behandlungseinrichtungen für die Gestaltung des Internetportals zur Arzt-/Therapeutensuche und -bewertung jameda.de ist grundsätzlich zulässig. Die Interessen der Betreiberin und der Nutzer des Portals überwiegen die der dort aufzufindenden Berufsträger wie etwa Ärzte, Zahnärzte oder Physiotherapeuten (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.12.2022, Az. VI ZR 60/21. Zwar betrifft die Entscheidung einen niedergelassenen Arzt, sie ist aber auch für Physiotherapeuten relevant, da auch sie auf jameda & co. zu finden sind (PP 12/2021, Seite 7). |
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