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  • 06.01.2020 · Fachbeitrag · Datenschutz

    Unverschlüsselter Mailversand personenbezogener Daten: Schadenersatzanspruch nach DSGVO setzt Schaden voraus

    | Ein Schadenersatzanspruch nach § 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt voraus, dass dem Betroffenen tatsächlich ein Schaden entstanden ist (Amtsgericht [AG] Bochum, 11.03.2019, Az. 65 C 485/18). |