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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Kein großer Wurf aus Sicht der Therapeuten

    von Alexandra Buba M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Der Bundestag hat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Therapeuten und Verbände hatten große Hoffnungen darauf gesetzt, nicht zuletzt deshalb, weil Gespräche, Aktionen und Demos Politiker zuletzt dazu bewegt hatten, Verbesserungen in Aussicht zu stellen. Doch das Gesetz greift davon nur wenige Aspekte auf und bringt für die Mehrzahl der Therapeuten keine leistungsgerechtere Vergütung. |

    Wichtigste Neuerung: Ärzte-Software für Verordnungen

    Noch gibt es das Gesetz nicht vollständig in Papierform. Nur ein Entwurf und über 100 Änderungsanträge bilden das Konvolut, über das der Bundestag Mitte Juni positiv beschied. Die wichtigste Neuerung für Physiotherapeuten darin ist sicherlich die Tatsache, dass Ärzte ab dem 1. Januar 2017 nur noch solche Software einsetzen dürfen, bei der Fehler bei der Ausstellung von Rezepten weitestgehend automatisch ausgeschlossen sind. Im Entwurf heißt es dazu:

     

    „Für die Verordnung von Arzneimitteln [wird] bestimmt, welche Kriterien die zu nutzende Praxissoftware erfüllen muss; auch damit sollen formale Fehler bei der Ausstellung der Heilmittelverordnung vermieden werden. Insbesondere muss durch die Praxissoftware eine heilmittelrichtlinienkonforme Verordnung und die Berücksichtigung von besonderen Verordnungsbedarfen gewährleistet sein. Zudem muss die Software von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassen sein. Die inhaltlichen Vorgaben für die Praxissoftware vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemeinsam im Bundesmantelvertrag.“