· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Was bedeutet das Antikorruptionsgesetz für Physiotherapeuten?
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden im Strafgesetzbuch zwei neue Vorschriften (§§ 229a und 229b StGB) eingeführt. Sie erfassen die Annahme oder Gewährung von Vorteilen bei der Verordnung bzw. beim Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten und bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial. Dadurch soll verhindert werden, dass Anbieter im Wettbewerb unlauter bevorzugt werden. Auch für Physiotherapeuten ist das Gesetz von Bedeutung. |
Was wird bestraft?
Vereinfacht ausgedrückt, droht eine Strafe jedem Angehörigen eines Heilberufs, der sich einen Vorteil versprechen lässt, einen Vorteil annimmt oder selbst einen Vorteil fordert und als Gegenleistung bei der Verordnung, dem Bezug oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten einen anderen in unlauterer (wettbewerbswidriger) Weise bevorzugt oder in sonstiger Weise seine Berufsausübungspflichten verletzt.
MERKE | Bestraft wird aber auch derjenige, der einem Angehörigen eines Heilberufs entsprechende Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Wird ein derartiges Verhalten nachgewiesen, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Erfolgen die Taten gewerbsmäßig oder sind mehr als zwei Personen bei fortgesetzter Begehung beteiligt, droht Freiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu fünf Jahren. |
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