· Fachbeitrag · Praxismarketing
Kooperationen: So vermeiden Sie unerlaubte Empfehlungen durch ein Praxisschild
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Kooperationen zwischen Therapeuten und Ärzten im selben Gebäude sind für alle Beteiligten ideal: Der Patient profitiert durch kurze Wege vom Rezept zur Behandlung, Arzt und Therapeut von einem höheren Patientenzulauf. Allerdings sind solchen Kooperationen enge rechtliche Grenzen gesetzt: Schon der Anschein der unerlaubten Empfehlung ist zu vermeiden. |
Lieber nicht: Hinweisschilder in Arztpraxen
Für Ärzte und Therapeuten, die miteinander kooperieren, sind folgende Konstellationen rechtlich bedenklich:
- Ein Therapeut mietet Räume bei einem Arzt an und betreibt dort seine Praxis. Im gemeinsamen Flur oder im Wartezimmer weisen Pfeile zu den jeweiligen Praxen.
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