· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfall ‒ Motorradfahren auf dem Hinterrad
| Wer auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Motorrad während des Fahrens auf nur einem Reifen verunglückt, steht nach § 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn nicht erwiesen ist, dass es sich hierbei um einen „absichtlichen Wheelie“ gehandelt hatte. Zu diesem Schluss gelangt das Landesssozialgericht ( LSG) Hamburg (Urteil vom 04.05.2022, Az. L 2 U 32/21, Abruf-Nr. 231605). |
Quelle: ID 48649492