· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
FSJlerin: Arbeitsunfall auf dem Hüpfkissen in der Bildungsstätte
| Wenn sich eine 17-jährige FSJlerin während eines Seminaraufenthalts im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in einer Bildungs- und Ferienstätte beim Spielen auf einem Hüpfkissen verletzt, ist dies ein Arbeitsunfall. Denn das Springen auf dem Hüpfkissen ist als sachlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu sehen. Der FSJ-Träger hat mit dem unfallträchtigen Sportgerät eine erhöhte spezifische Gefahr für die ungehemmte Entfaltung jugendlicher leichtsinniger Spielereien geschaffen (Bundessozialgericht, Urteil vom 07.10.2020, Az. B 2 U 13/19 R, Abruf-Nr. 218201 ). |
Quelle: ID 47294283