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  • · Fachbeitrag · GEZ-Gebühren

    Geschäftliche Nutzung des Privatautos kostet extra

    | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden, dass eine gesonderte Rundfunkgebühr für Radios in Autos fällig wird, die nicht nur privat, sondern auch geschäftlich genutzt werden (Urteil vom 6.3.2012; Az: 4 LB 290/09). |

     

    Dabei kommt es nicht auf den Umfang der nicht privaten Nutzung an. Selbst, wenn das Auto nur gelegentlich für geschäftliche Fahrten genutzt wird, wie zum Beispiel für Einkäufe von Büromaterial für die Praxis, ist das Autoradio nicht mehr durch die privaten Rundfunkgebühren mit abgegolten. Geklagt hatte die Inhaberin eines Frisiersalons, da sie ihren privaten Pkw nur selten und wenn, dann für privat-geschäftlich gemischte Einkäufe genutzt hatte. Das OVG vertrat jedoch die Auffassung, dass dies für die Erhebung einer zusätzlichen Rundfunkgebührenpflicht reicht. Denn gerade bei kleineren Betrieben seien solche gemischten Fahrten üblich und es könne deswegen nicht von einer unwesentlichen Ausnahme gesprochen werden.

     

    BEACHTEN SIE | Die Länder planen, ab 2013 die geräteabhängige Rundfunkgebühr ganz abzuschaffen. Sie soll durch eine einheitliche pauschale Gebühr von höchstens 18 Euro pro Haushalt ersetzt werden.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 2 | ID 33712880