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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Hund des Patienten beißt Therapeuten beim Hausbesuch ‒ so gehen Sie rechtssicher vor

    beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Höchstwahrscheinlich ist es der Alptraum aller Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die einen Hausbesuch bei Patienten mit einem Hund im Haushalt machen: Der Hund springt auf den Therapeuten zu und beißt, der Therapeut wird verletzt. Eventuell werden auch persönliche Gegenstände des Therapeuten beschädigt (z. B. seine Kleidung). Was nun? |

    Verletzung versorgen und Vorfall dokumentieren

    Selbstverständlich muss als erstes die Verletzung versorgt werden. Wie, das hängt von der Schwere der Verletzung ab. Entweder muss der Notarzt gerufen werden oder der Therapeut ist noch in der Lage, selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen.

     

    Angestellte Therapeuten werden nach der Erstversorgung auf jeden Fall an den BG-Arzt verwiesen, da es sich für angestellte Therapeuten um einen Arbeitsunfall handelt. Selbstständige Therapeuten (auch freie Mitarbeiter!) müssen ebenfalls zum BG-Arzt, wenn sie bei der BG freiwillig versichert sind. In allen anderen Fällen gehen sie zu Ihrem Hausarzt zur Weiterbehandlung.