· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Hund des Patienten beißt Therapeuten beim Hausbesuch ‒ so gehen Sie rechtssicher vor
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Höchstwahrscheinlich ist es der Alptraum aller Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die einen Hausbesuch bei Patienten mit einem Hund im Haushalt machen: Der Hund springt auf den Therapeuten zu und beißt, der Therapeut wird verletzt. Eventuell werden auch persönliche Gegenstände des Therapeuten beschädigt (z. B. seine Kleidung). Was nun? |
Verletzung versorgen und Vorfall dokumentieren
Selbstverständlich muss als erstes die Verletzung versorgt werden. Wie, das hängt von der Schwere der Verletzung ab. Entweder muss der Notarzt gerufen werden oder der Therapeut ist noch in der Lage, selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen.
Angestellte Therapeuten werden nach der Erstversorgung auf jeden Fall an den BG-Arzt verwiesen, da es sich für angestellte Therapeuten um einen Arbeitsunfall handelt. Selbstständige Therapeuten (auch freie Mitarbeiter!) müssen ebenfalls zum BG-Arzt, wenn sie bei der BG freiwillig versichert sind. In allen anderen Fällen gehen sie zu Ihrem Hausarzt zur Weiterbehandlung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig