17.08.2017 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
OLG Köln: Ergotherapeutin haftet nicht für Sturz eines Kindes vom Kletterberg
| Stürzt ein Kind während einer ergotherapeutischen Behandlung aus geringer Höhe von einem Kletterberg, ist die behandelnde Ergotherapeutin nicht dafür haftbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 08.02.2017 im dortigen Fall entschieden (Az. 5 U 17/16). |
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