03.05.2022 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Verletzung beim gemeinsamen Nordic Walking: kein Haftungsausschluss für den Schädiger
| Wer beim gemeinsamen Nordic Walking die Stöcke falsch einsetzt, sodass eine andere Person darüber stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Der Geschädigte muss aber seiner Schadensminderungspflicht nachkommen. Im vorliegenden Fall musste der Schädiger daher nicht zahlen (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.07.2020, Az. 6 U 46/18, Abruf-Nr. 217470 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig