· Fachbeitrag · Hausrecht
So setzen Sie rechtssicher ein Hausverbot durch
von Rechtsanwalt Dr. Stefan Ripke und Rechtsanwältin Julia Schinke, GÖHMANN Rechtsanwälte & Notare, Bremen, www.goehmann.de
| Wenn Patienten aggressiv auftreten, hilft als letztes Mittel oft nur ein Hausverbot. Neben allgemeinen Verhaltensregeln - wie bestimmtes Auftreten, feste Stimme und Zusammenhalt im Team - gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie Sie sich rechtssicher verhalten. |
Wer darf ein Hausverbot aussprechen?
Die Befugnis, ein Hausverbot auszusprechen, leitet sich aus dem Hausrecht ab. Bei einer Physiotherapiepraxis fällt das Hausrecht dem Praxisinhaber zu; in einer Gemeinschaftspraxis sämtlichen Gesellschaftern - unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter der Räume sind. Angestellte dürfen ohne Ihre ausdrückliche Befugnis als Hausrechtsinhaber das Hausrecht nicht ausüben und vor allem kein Hausverbot aussprechen. Als Inhaber des Hausrechts können Sie diese Befugnis jedoch mündlich oder schriftlich delegieren.
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