03.04.2019 · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Anspruch auf sporttherapeutische Krankengymnastik nur mit vertragsärztlicher Verordnung
| Gesetzlich versicherte Patienten haben nur Anspruch auf Versorgung mit Krankengymnastik, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eine nachträgliche Erstattung privat vorfinanzierter Leistungen ist nur zulässig, wenn die Krankenkasse zuvor Leistungen unrechtmäßig abgelehnt hat und dadurch eine Versorgungslücke entstanden ist (Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 17.01.2019, Az. L 8 KR 264/18). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig