· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Rehasport neben KG verordnet: So wehren Sie sich gegen Kürzungen durch die Krankenkasse
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| In bestimmten Fällen kann einem gesetzlich versicherten Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zeitgleich Rehasport und Krankengymnastik (KG) verordnet werden. Nach dem Eindruck einiger Leser prüfen die Krankenkassen solche Verordnungen vermehrt mit dem Ziel, die Vergütung für erbrachte KG-Behandlungen zu kürzen. In welchen Fällen solche Verordnungen möglich sind und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren, fasst PP zusammen |
Was ist Rehasport?
Rehasport hat zum Ziel, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern (PP 08/2017, Seite 12). Zum Rehasport gibt es eine „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR; Volltext online unter iww.de/s4090). Diese wiederum ist u. a. Teil des Rahmenvertrags zwischen dem vdek und dem Verband Physikalische Therapie (VPT). Therapeuten sind verpflichtet, von ihnen angebotenen Rehasport nach dieser Rahmenvereinbarung durchzuführen.
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„Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein. Neben der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit trägt der Rehabilitationssport dazu bei, positive Effekte im psychosozialen Bereich, z. B. Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit, zu erzielen. Für die betroffenen Versicherten stellt der Rehabilitationssport außerdem eine wirksame Hilfe zur Selbsthilfe ‒ insbesondere zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit für ihre Gesundheit ‒ dar. Sie sollen zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden. Durch den Rehabilitationssport kann das Selbstbewusstsein, insbesondere auch von Behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen, gestärkt werden.i“ |
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