· Fachbeitrag · Korruptionsbekämpfung
Wird Korruption nun doch ins Strafgesetzbuch aufgenommen?
| CDU und SPD haben sich in den Vorgesprächen zu Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestand ansieht. Das geplante Gesetzesvorhaben bezieht alle Akteure im Gesundheitswesen mit ein, auch Ärzte und Therapeuten, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 2 | ID 42421440