· Fachbeitrag · Krankmeldung
G-BA rudert zurück: AU-Bescheinigung per Telefon läuft vorerst weiter
| Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU-Bescheinigung) per Telefon (PP 04/2020, Seite 2) bleibt zunächst weiter erlaubt. Nach heftiger Kritik von Politik, Gewerkschaften und Ärzten hat der Gemeinsame Bundesausschuss seinen Stop der AU-Bescheinigung per Telefon (siehe dazu iww.de/s3593) wieder zurückgenommen. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 04.05.2020. |
Quelle: ID 46521090