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  • · Nachricht · Leserforum

    Scheinselbstständigkeit: Worum geht es beim Rechtsstreit?

    | FRAGE: Mit großem Interesse verfolge ich die Berichterstattung in PP zur recht wechselhaften Rechtsprechung im Bereich Freie Mitarbeit in der Physiotherapie . Es hat sich mir bisher nicht erschlossen, worum es da im Grunde konkret geht. Meines Wissens führen doch die Freien Mitarbeiter/Selbständigen die Sozialabgaben und die Rentenversicherungskosten zu 100 Prozent ab. Wieso entsteht denn dann eine Forderung der Sozialversicherungs-Träger ? Ich habe im Moment den Eindruck, dass nur eine Umverteilung der Zahlungspflicht stattfindet , ohne dass irgendwo ein finanzieller Schaden entstanden wäre. |

     

    ANTWORT: „Grundsätzlich sind Selbstständige nicht sozialversicherungspflichtig. In den vor Gericht ausgetragenen Fällen handelt es sich um Streitigkeiten vor den Sozialgerichten und nicht um steuerrechtliche Verfahren. Es geht es i. d. R. um freie Mitarbeiter, die gerade keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Denn grundsätzlich sind Selbstständige eigentlich nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. § 2 SGB VI sieht aber für bestimmte Berufsgruppen eine Versicherungspflicht vor. Gestritten wird dann, wenn der Selbstständige meint, seine Tätigkeit falle nicht unter die Rentenversicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen oder weil der freie Mitarbeiter meint(e), es gelte für ihn eine Ausnahmevorschrift zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Speziell für Therapeuten gilt, dass nicht alle Berufsgruppen rentenversicherungspflichtig sind, obwohl sie im weitesten Sinn zur Gruppe der Pflegeberufe gehören. Es gibt daher viele Fälle, in denen freie Mitarbeiter als Therapeuten in Praxen tätig sind und bisher (noch) keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Fällt in einer Betriebsprüfung durch die DRV ein solcher Mitarbeiter auf und will dieser keine Beiträge zur DRV zahlen, kommt es zum Rechtsstreit.“

    Quelle: ID 44892027