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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Welche Voraussetzungen gelten für die physiotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung?

    | FRAGE: Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur physiotherapeutischen Behandlung ohne ärztliche Verordnung gelesen (PP 01/2004, Seite 4). Da dieser Beitrag aus dem Jahre 2004 stammt, hätte ich gern gewusst, ob die darin enthaltenen Ausführungen noch aktuell sind. |

     

    Antwort: An den im Beitrag aus dem Jahr 2004 geschilderten Grundsätzen hat sich bis heute nichts geändert. Reine Präventionsleistungen sind ohne ärztliche Verordnung möglich, sofern der Therapeut über die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

     

    Aus unserer Sicht ist deutlich zu betonen, dass Sie als Therapeut Behandlungen ohne ärztliche Verordnungen nur dann abgeben dürfen, wenn der Patient gesund ist. Wenn der Patient behauptet, er sei gesund, dürfen Sie als Therapeut zunächst davon ausgehen. Ggf. können Sie sich dies schriftlich vom Patienten versichern lassen. Sollte der Patient aber schon im Erstgespräch oder anschließend im Laufe der Präventionsleistung über Beschwerden klagen, ist Vorsicht geboten: Als Therapeut müssen Sie überlegen, ob die vom Patienten geschilderten Beschwerden nicht doch auf eine Krankheit hindeuten. Besteht hierfür auch nur der kleinste Anhaltspunkt, sollten Sie ‒ in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Haftungsrisiken ‒ den Patienten bitten, zum Arzt zu gehen und anschließend mit einem Rezept wiederzukommen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 1 | ID 45482891