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  • 21.05.2014 · Fachbeitrag · Marketing

    Unternehmer haben Anspruch auf einen kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung

    | Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des BGH hat in drei am 17. April 2014 verkündeten Urteilen entschieden, dass Unternehmer verlangen können, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe ( www.dastelefonbuch.de ) eingetragen zu werden (Az. III ZR 201/13; III ZR 182/13; III ZR 87/13). |