· Fachbeitrag · Neue Gesellschaftsform
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - für Therapiepraxen attraktiv?
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Freiberufler, die eine gemeinsame Praxis betreiben wollen, können seit Neuestem eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen. Doch welche Vor- bzw. Nachteile hat diese Gesellschaftsform für Therapeuten im Vergleich zu anderen Formen? |
Merkmale der Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ähnelt der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), hat jedoch nach den Regeln des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) festere Strukturen. Sie ist zum Beispiel
- Namensrechtsfähig. Das heißt, der Praxisname muss nicht zwingend aus den Namen der Inhaber bestehen.
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