19.02.2025 · Fachbeitrag · Persönlichkeitsrecht
Bewertungen im Internet: Bewertete müssen fehlenden Behandlungskontakt nicht begründen
| Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Verurteilung der Betreiberin eines Internetportals bestätigt, die Veröffentlichung einer Arztbewertung auf dem Portal google.de zu unterlassen. Das OLG stellte dabei fest, dass bereits die Mitteilung eines bewerteten Arztes, einer Bewertung liege kein tatsächlicher Behandlungskontakt zugrunde, Prüfpflichten der Plattformbetreiberin auslöst. Eine solche Rüge bedürfe keiner näheren Begründung (Urteil vom 06.08.2024, Az. 18 U 2631/24 Pre e). Das Urteil ist gleichermaßen für bewertete Physiotherapeuten relevant. |
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