· Fachbeitrag · Rahmenvereinbarungen
Neuer DGUV-Rahmenvertrag tritt zum 01.04.2023 in Kraft
| Zum 01.04.2023 tritt für Physiotherapeuten ein neuer Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Kraft (online unter iww.de/s7824 ). Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände ‒ der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband ‒ hatten diesen gemeinsam mit dem DGUV-Spitzenverband ausgehandelt. |
Der Vertrag sieht u. a. Vereinfachungen zum Behandlungsbeginn, zu Unterbrechungsfristen, zur Langzeitverordnung sowie zur Doppelbehandlung am ersten Termin vor.
Zusätzlich gilt ab dem 01.04.2024 eine weitere Vergütungserhöhung: Nachdem die Preise für die sog. B-Positionen der DGUV zusammen mit den Heilmittelpreisen für die gesetzliche Krankenversicherung schon zum 01.01.2023 (bzw. zum 01.03.2023) erhöht worden waren, steigen nun auch die Preise für die sog. A-Positionen ‒ und zwar um 3,47 Prozent. Nachdem die Einpruchsfrist der Berufsgenossenschaften am 21.03.2023 abgelaufen war, hat die DGUV die neue Preisliste nun auf ihrer Website veröffentlicht (online unter iww.de/s7825 > Leistungserbringer > Physiotherapeuten (Scrollen notwendig!)
PRAXISTIPP | Antworten auf Fragen zum Behandlungsbeginn sowie zur Gültigkeitsdauer und zur Korrektur der Verordnung finden Sie in einem Katalog häufig gestellter Fragen (FAQ) unter demselben Link. |