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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    SG Münster: Kein Anspruch auf häusliches Galileo-Gerät

    | Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die gesetzliche Krankenversicherung ein eigenes Galileo-Gerät bezahlt (Sozialgericht [SG] Münster, Urteil vom 01.02.2016, Az. S 16 KR 656/14). |

     

    Im betreffenden Fall litt eine Patientin, die zu früh zur Welt gekommen war, an zerebralen Krampfanfällen. Ergänzend zur fachärztlichen Versorgung mit Heilmittelbehandlung wurden bei ihr in regelmäßigen Abständen Galileo-Vibrationsanwendungen durchgeführt. Da die Krankenkasse darüber hinaus kein häusliches Gerät für die Patientin finanzieren wollte, klagten deren Eltern. Das Gericht wies die Klage ab. Das Galileo-Training ist eine nicht anerkannte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die von vielen Therapeuten als Privatleistung angeboten wird. Zum Nutzen des Vibrationstrainings lesen Sie auch den Beitrag in PP 10/2016, Seite 6.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 1 | ID 44547907