Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 13.01.2020 · Fachbeitrag · Scheinselbstständigkeit

    Freiberufliche Tätigkeit: Sehr geringes Unternehmerrisiko spricht für abhängige Beschäftigung

    | Wann eine Tätigkeit in einer Heilmittelpraxis als freiberuflich einzustufen ist, hat das Bundessozialgericht im Jahr 2016 klar formuliert (PP 10/2016, Seite 11). Seither entschieden mehrere Gerichte zugunsten der Praxisinhaber (PP 09/2018, Seite 3 und PP 11/2018, Seite 5). Nicht so im Fall einer Logopädin, die eine ehemalige Praktikantin als freie Mitarbeiterin weiterbeschäftigte: Wegen des geringen Unternehmerrisikos der freien Mitarbeiterin sah das Gericht eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.10.2019, Az. L 1 BA 38/18). |