13.01.2020 · Fachbeitrag · Scheinselbstständigkeit
Freiberufliche Tätigkeit: Sehr geringes Unternehmerrisiko spricht für abhängige Beschäftigung
| Wann eine Tätigkeit in einer Heilmittelpraxis als freiberuflich einzustufen ist, hat das Bundessozialgericht im Jahr 2016 klar formuliert (PP 10/2016, Seite 11). Seither entschieden mehrere Gerichte zugunsten der Praxisinhaber (PP 09/2018, Seite 3 und PP 11/2018, Seite 5). Nicht so im Fall einer Logopädin, die eine ehemalige Praktikantin als freie Mitarbeiterin weiterbeschäftigte: Wegen des geringen Unternehmerrisikos der freien Mitarbeiterin sah das Gericht eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.10.2019, Az. L 1 BA 38/18). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig