· Fachbeitrag · Sozialrecht
Neues zur Scheinselbstständigkeit bei (Physio-)Therapeuten
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht, Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de
| Insbesondere größere Therapiepraxen beschäftigen Therapeuten häufig auch als freie Mitarbeiter. In Ausgabe 7/2011 hat Ihnen PP daher anhand einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen Praxishinweise für den Umgang mit freien Mitarbeitern gegeben. Zwischenzeitlich liegt ein Beschluss des LSG Baden-Württemberg vor, der (Physio-)Therapeuten bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern wesentlich mehr Freiraum lässt als das LSG Niedersachsen-Bremen ( Beschluss vom 11.5.2011, Az: L 11 R 1075/11 ER-B). |
Arbeitgeber hatte freie Mitarbeit bis aufs Kleinste geregelt
Im vor dem LSG Baden-Württemberg verhandelten Fall hatte die Betreiberin einer physiotherapeutischen Einrichtung mit einem Physiotherapeuten einen „Vertrag“ über freie Mitarbeit geschlossen, der unter anderem folgenden Inhalt hatte:
- Der als freier Mitarbeiter tätige Physiotherapeut übernimmt die Terminierung seiner Patienten bzw. bedient sich für die Terminierung seiner Patienten kostenpflichtig des Rezeptionspersonals der Einrichtung.
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