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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Eigene Praxisräume kein zwingendes Kriterium für selbstständige Tätigkeit als Physiotherapeut

    | Ein Physiotherapeut, der lediglich die Praxisräume eines Kollegen nutzt, um seine Patienten zu behandeln, aber ansonsten weisungsfrei ist, übt keine abhängige Beschäftigung, sondern eine selbstständige Tätigkeit aus. Er unterliegt folglich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte ist für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich (SG Landshut, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 1 BA 1/18, Abruf-Nr. 201596 ). |

    Quelle: ID 45413292