· Fachbeitrag · Steuer-ID
Kindergeld 2016 - Bürger müssen nicht aktiv werden
| Der Bund der Steuerzahler (BdSt) gibt Entwarnung: Das Kindergeld wird auch 2016 zunächst ausgezahlt, wenn die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) von Kindern und dem kindergeldbeziehenden Elternteil nicht vorliegen. Das haben Arbeitsagentur und Bundeszentralamt für Steuern jetzt gegenüber dem BdSt bestätigt. Weil zahlreiche Eltern aufgrund unterschiedlicher Meldungen zum Kindergeldbezug 2016 verunsichert waren, hatte der BdSt bei den Institutionen nachgehakt. |
Die Arbeitsagenturen weisen darauf hin, dass Eltern derzeit nichts unternehmen müssen. Dagegen empfiehlt das Bundeszentralamt für Steuern, die Nummern im kommenden Jahr an die Familienkasse zu senden. Hier wäre eine bessere Abstimmung zwischen den Behörden nötig gewesen, um Irritationen zu vermeiden. Sorgen müssen sich die Eltern jedoch nicht. Liegen die ID-Nummern tatsächlich nicht bei der Familienkasse vor, wird diese Kontakt zu den Eltern aufnehmen. Spätestens dann müssen die Eltern reagieren - sonst droht die Streichung des Kindergelds. Darauf hatte der BdSt bereits aufmerksam gemacht.
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Künftig wird das Kindergeld aber nur dann ausgezahlt, wenn die Steuer-ID vorliegen. Die ID-Nummer des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern im Jahr 2008 bzw. kurz nach der Geburt des Kindes per Post zugeschickt. Ist das Schreiben verloren gegangen, sollten sich Eltern an das genannte Zentralamt wenden. Die eigene Steuer-ID finden Eltern im Einkommensteuerbescheid, auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der Id-Nr. beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern online zusammengestellt unter http://tinyurl.com/nlqgavq. |