· Fachbeitrag · Umlageverfahren 1
Damit die Erkrankung des Angestellten nicht zur Belastung wird: AU schon am ersten Tag!
von RA, FA Arbeitsrecht Stephan Barz, Labenski Cansun Barz Rechtsanwälte, Seesen, www.LCB-Legal.de
| In jedem Betrieb gibt es Mitarbeiter, die immer mal wieder einen einzelnen Tag krank sind. Dadurch wird die Praxis doppelt belastet: Die Arbeitsleistung des Angestellten fällt aus und außerdem muss das Gehalt weitergezahlt werden. Eine finanzielle Hilfe stellt hier das Umlageverfahren U1 dar. Hierdurch wird das für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlte Gehalt größtenteils erstattet - allerdings nur dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt! |
AU-Vorlage schon am ersten Krankheitstag
Wenn Sie in Ihrem Betrieb nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen Sie bereits am Umlageverfahren 1 (U1) teil (Details dazu weiter unten). Aber nutzen Sie die Möglichkeiten dieses Verfahrens auch aus? Vielleicht sammeln sich bei Ihnen im Laufe des Jahres sehr viele einzelne Krankheitstage an, für die Ihnen keine AU vorgelegt wurde? Dann verschwenden Sie bares Geld! Denn auch wenn Sie nur Beiträge für die ermäßigte Umlage zahlen, bekommen Sie noch 50 Prozent der Kosten erstattet, die Ihnen durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen. Zahlen Sie die erhöhte Umlage, sind es sogar 80 Prozent!
Wie Sie in PP Nr. 12/2012, S. 14 lesen konnten, hat das Bundesarbeitsgericht vor kurzem bestätigt, dass der Arbeitgeber eine AU-Vorlage schon am ersten Krankheitstag verlangen darf (Urteil vom 14.11.2012, Az: 5 AZR 886/11 ). Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch!
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