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  • · Fachbeitrag · Unerlaubte Werbung

    Vorsicht Falle: BED warnt vor Anrufen des Mediahaus Verlags

    | Anrufe des Mediahaus Verlags, in denen Sie auf einen angeblich reservierten Werbeeintrag angesprochen werden, sind eine teure Kostenfalle. Davor warnt der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) e. V. |

     

    Während des Telefonats wird Ihnen per Fax ein als Brief getarnter Vertrag zugeschickt. Dieser trägt den gut sichtbaren Vermerk „gratis“. Laut dem Kleingedruckten hat dieser Vertrag faktisch folgenden Inhalt: Sie buchen eine Anzeige in einem Werbeblatt. Dieses wird zu jeweils 20 Stück ungefragt an 50 Adressaten versendet. Mit diesen Adressaten gibt es keine Vereinbarung zur Auslage oder Verteilung. Das Werbeblatt hat vier Auflagen pro Jahr. Pro Auflage zahlen Sie 562 Euro (netto). Das ergibt einen Bruttobetrag von 2.675,12 Euro pro Jahr. Mindesvertragslaufzeit sind zwei Jahre (d. h. 5.350,24 Euro) mit automatischer Verlängerung, wenn Sie nicht kündigen.

     

    PRAXISHINWEIS | Lassen Sie sich nicht durch einen solchen Anruf oder ein Schreiben zum Vertragsabschluss drängen. Weisen Sie den Anrufer mit folgender Antwort ab: „Es liegt keine ausdrückliche Einwilligung für diesen Anruf vor. Bitte rufen Sie nicht wieder an. Andernfalls leiten wir nach § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb rechtliche Schritte ein.“ Kleben Sie den Wortlaut dieser Antwort am besten auf die Schreibtischunterlage Ihrer Rezeptionskraft.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 2 | ID 45162157