· Fachbeitrag · Vergütung
Die Preisvereinbarungen und ihre Auswirkungen
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Mannheim / Nothweiler
| Was sind Preisvereinbarungen, wie kommen sie zustande und welche Auswirkungen haben sie auf Ihre Vergütung? |
Gesetzliche Grundlagen der Preisvereinbarungen
Das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt in § 125 Absatz 2 Satz 1 die Vergütungsansprüche, die Sie gegenüber den Krankenkassen haben. Auf dieser Grundlage schließen die Krankenkassen (ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften) mit den Leistungserbringern und ihren Verbänden oder mit Zusammenschlüssen von Leistungserbringern Verträge, in denen die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, die Preise für die einzelnen Heilmittel, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Therapeuten zur Fortbildung geregelt werden. Dazu werden Rahmenverträge abgeschlossen, denen als Anlage Preisvereinbarungen angefügt werden.
Verträge mit Anlagen sind verbindlich
Aus den Rahmenverträgen in Verbindung mit den Preisvereinbarungen ergibt sich Ihr Vergütungsanspruch aber nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach. Die in den Preisvereinbarungen stehenden Zahlen sind genauso verbindlich wie die im Heilmittelkatalog (HMK) stehenden Angaben, zum Beispiel zur Therapiemenge. Therapieren Sie als zugelassener Therapeut entsprechend Ihrer Berechtigung und Verpflichtung einen gesetzlich Versicherten aufgrund ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung, erwächst Ihnen daraus ein gesetzlicher Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse. Nur wenn Sie bei einem Versicherten Heilmittel entsprechend einer vertragsärztlichen Verordnung leisten, die offenkundig den Höchstmengenvorgaben der Heilmittel-Richtlinien widersprechen, erwerben Sie keinen Vergütungsanspruch - so das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 13. September 2011 (Az: B 1 K 23/10 R).
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