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Physiotherapieverbände gehen gegen LSG-Urteil zu den Schiedssprüchen gemeinsam in die Revision
| Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband haben gegen das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg ( PP 06/2024, Seite 2 ) gemeinsam Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt. Das teilten die vier Physiotherapieverbände am 12.06.2024 in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. |
Die Verbände begründen ihre Entscheidung damit, dass das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil wesentliche offene Fragen nicht beantwortet. Dazu gehört u. a., ob die inzwischen geschiedsten Heilmittelpreise angemessen sind. Zudem seien verschiedene Urteilsaspekte angreifbar: Bei den Praxiskosten nicht berücksichtigt wurden z. B. das unternehmerische Risiko oder die korrekte Grundlage der Personalkostenentwicklung. Die Erfolgsaussichten der Revision sind noch offen. Die Verbände halten es für möglich, dass es bis zum Jahr 2026 dauern kann, bis das BSG sein Urteil fällt. PP hält Sie weiter auf dem Laufenden.