23.10.2024 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 01.11.2024 tritt eine weitere und neue Form der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft: die Blankoverordnung (PP 09/2024, Seite 1 oben; Abruf-Nr. 50138352 ). Ab diesem Zeitpunkt müssen Ärzte Patienten bei bestimmten Diagnosen, Schultererkrankungen betreffend, i. d. R. eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Die möglichen Diagnosen finden sich als Anlage zum Vertrag nach § 125a Sozialgesetzbuch (SBG) V. Nur wenn wichtige medizinische Gründe vorliegen, die gegen ...
04.10.2024 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Seit dem 01.10.2024 dürfen Verordnungen manueller Lymphdrainage (MLD) auch ohne Zeitangabe ausgestellt werden. In diesem Fall, entscheidet der Therapeut nach eigenem Ermessen (PP 05/2024, Seite 2, Abruf-Nr.
22.08.2024 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Physiotherapeuten können ab dem 01.11.2024 das Heilmittel, die Dauer und die Frequenz der Behandlung selbst bestimmen. Ab dem 01.11.2024 kommt die Blankoverordnung. Das teilen die PHYSIO-DEUTSCHLAND und der ...
26.06.2024 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 01.10.2024 wird die Diagnoseliste bei langfristigem Heilmittelbedarf (LHB; siehe PP 05/2021, Seite 5) in der Diagnosegruppe „Störungen der Atmung“ (AT) um zwei weitere ICD-10-Codes ergänzt (s. u.). Den Text des bereits am 16.05.2024 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefassten Änderungsbeschlusses finden Sie online unter iww.de/s11124 ). PP wird die geänderte Diagnoseliste nach deren Inkrafttreten Anfang Oktober 2024
veröffentlichen.
24.04.2024 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „Ein Schlaganfallpatient kam nach kurzer Reha in seine Wohnung zurück. Er ist weiterhin bettlägerig. Funktion der Beine und die Rumpfstabilität bessern sich bereits. Für den Patienten wäre es gut, wenn ...
22.04.2024 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Vertragsärzte sollten manuelle Lymphdrainage (MLD) künftig verordnen können, ohne eine Therapiezeit anzugeben. Bei fehlender Zeitangabe entscheidet der behandelnde Therapeut nach Bedarf. Das hat der gemeinsame ...
19.04.2024 · Nachricht ·
Digitalisierung
Während Ärzte und Zahnärzte schon seit längerer Zeit verpflichtet sind, an der Telematikinfrastruktur (TI) teilzunehmen, bleibt dies für Physiopraxen weiter freiwillig (PP 06/2023, Seite 6 ff.). Die Erstattung, die Physiotherapeuten für die Teilnahme an der TI erhalten, ist nun neu geregelt worden: Auch für sie gibt es nun eine monatliche Pauschale. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen (online unter iww.de/s10743 ).