29.05.2012 · Fachbeitrag ·
Steuern
Zur Förderung des Praxisklimas, zum besseren Kennenlernen sowie als Dank für gute Arbeit sind Sommerfeste, Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern für viele Therapiepraxen feste Programmpunkte im Jahr. Auch Fiskus und Sozialversicherung zeigen sich unter bestimmten Voraussetzungen großzügig und belassen derartige Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Sie die Veranstaltung abgabenfrei gestalten und welche Fallen hierbei drohen.
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Elster
Steuererklärungen sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmer verpflichtet, die Steuererklärungen elektronisch an die Finanzbehörden zu ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Arbeitnehmer können einen weiteren Weg zur Arbeit auch dann über die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen, wenn die Fahrtzeitersparnis weniger als 20 Minuten beträgt. Das hat der Bundesfinanzhof ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Schwimm- und Aqua-Fitnesskurse, die der Allgemeinprävention dienen, sind weder umsatzsteuerbefreit noch fallen sie unter den ermäßigten Steuersatz (Finanzgericht (FG) Münster, Urteil vom 13.12.11, Az: 15 K 1041/08 ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln – also auch Therapeuten –, sind verpflichtet, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung auf dem amtlich ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grundabsicherung dienen, können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Beiträge der eigenen Kinder!