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  • · Fachbeitrag · Aktuelles Urteil

    Nur mit einem Kassen- oder Privatrezept sind Sie umsatzsteuerlich auf der sicheren Seite

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Physiotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlungen bekanntermaßen weitgehend umsatzsteuerfrei. Der Fiskus legt den Begriff „Heilbehandlung“ allerdings sehr eng aus. Geht es nach dem Finanzamt, ist jede Leistung einer Physiotherapiepraxis umsatzsteuerpflichtig, für die es kein Rezept gibt - und zwar auch Folgebehandlungen ohne Folgeverordnung. Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste deutsche Finanzgericht, hat dieser Sichtweise der Finanzverwaltung jetzt eine Absage erteilt ( Urteil vom 1.10.2014, Az. XI R 13/14 ). |

    Dokumentation anstelle eines Rezepts? Jein!

    Nach Ansicht der BFH-Richter kann anstelle eines Rezepts auch jede andere ausreichende Dokumentation zur Umsatzsteuerbefreiung führen. Wichtig ist der konkrete Bezug der Behandlung zu einer Krankheit, und zwar bei jedem einzelnen Patienten. „Seine“ Behandlung muss zu „seiner“ persönlichen Krankheitssituation gehören. Wer sich jetzt freut, wird jedoch ausgebremst: Der BFH hat zwar einerseits die Finanzamtsforderung nach einem Rezept für jede Behandlung abgelehnt, er hat andererseits aber die Anforderungen an die „ausreichende Dokumentation“ so hoch gehängt, dass man um ein Rezept faktisch doch nicht herumkommt. Dies gilt insbesondere für die Fußpflege, um die es im Urteilsfall ging.

     

    Im Urteilsfall schienen die Therapeuten zunächst alles richtig gemacht zu haben. Sie haben ihre Patienten nach Krankheitsbildern in Gruppen eingestuft (zum Beispiel Bluter, Cortison, Diabetes, Neurodermitis, etc. und Prävention) und entsprechende Befunde, Arztbriefe etc. in ihre Patientenakten aufgenommen. Vor dem ersten Finanzgericht bekamen Sie damit ihre Umsatzsteuerbefreiung für alle Patienten, die einem Krankheitsbild zugeordnet waren. Der Bundesfinanzhof hat die Messlatte jedoch höher gehängt. Da die Richter nicht beurteilen können, wann eine Behandlung medizinisch notwendig ist, halten sie sich ausschließlich an Gesetze und argumentieren wie folgt: