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Fahrt zur Arbeit mit Pkw und Bahn steuerlich bezuschussen?
| Viele Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsweg mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. vom P+R Parkplatz aus, zurück. Da stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber diese Strecken möglichtst steuerfrei bezuschussen kann. |
Für die Strecken gelten unterschiedliche steuerliche Spielregeln:
- Für die Pkw-Nutzung von zu Hause zum P+R Parkplatz kann der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Er kann 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen, wenn ein Arbeitnehmer sein privates Auto für die Fahrten zur Arbeit nutzt. Dafür entstehen 15 Prozent Pauschalsteuer. Sozialabgaben fallen nicht an (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG).
- Für die Fahrt vom P+R Parkplatz zur Tätigkeitsstätte und dorthin zurück kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer z. B. eine Monats- oder Jahreskarte nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei zur Verfügung stellen.
- Diese Zahlungen sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen und müssen deshalb in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden.
WeiterführendeR Hinweis
- „Jobticket, Fahrtkostenzuschüsse, Praxisfahrrad für die Mitarbeiterbindung ‒ das ist begünstigt“ (PP 01/2020, Seite 16)
Quelle: ID 46294580