· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Jobroller: Diese steuerlichen Spielregeln gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Mobilitätsbedürfnisse sind im Wandel, immer mehr Arbeitgeber denken um. Auch in Physiotherapiepraxen halten mehr und mehr Zweiräder Einzug. Vor allem in Großstädten ganz hoch im Kurs: Roller. Solche überlassen auch immer mehr Praxisinhaber ihren Angestellten, quasi als Pendant zum klassischen Dienstwagen, egal ob ottomotorisiert oder in der E-Variante. Aber wie sieht es mit den Steuervorteilen beim Jobroller aus? PP stellt die steuerlichen Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. |
Das passiert beim Arbeitgeber durch die Roller-Überlassung
Beim Arbeitgeber wirkt sich die Überlassung eines Rollers wie folgt aus:
- Will der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Roller überlassen, muss er diesen zuvor entweder leasen, mieten oder kaufen. Alle dabei getätigten Aufwendungen berechtigen zum Betriebsausgabenabzug und mindern den zu versteuernden Gewinn des Arbeitgebers. Das gilt auch für alle Folgeaufwendungen im Zusammenhang mit dem Roller wie z. B. Ladestrom, Versicherungen, Reparatur- und Wartungskosten.
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