· Steuergestaltung
Praxis-Pkw als Gehaltsextra: Entdecke die Möglichkeiten!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
| Auch in Physiopraxen werden guten Mitarbeitern immer öfter Praxis-Pkw zur privaten Nutzung gestellt. Dies ist nicht nur finanziell lukrativ, sondern hilft ‒ bei Nutzung von E-Autos ‒ auch der Umwelt. Der Beitrag erklärt verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltungen bei der Überlassung des Praxis-Pkw, beleuchtet die steuerlichen Folgen für die Mitarbeiter und gibt Empfehlungen, wie sich die Steuerlast für Sie als Praxisinhaber durch die Überlassung des Praxis-Pkw reduzieren lässt. |
Steuervorteil für beide Seiten
Die Überlassung des Praxis-Pkw ist nicht nur lukrativ für den Mitarbeiter, sondern auch für den Arbeitgeber. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er sämtliche Kosten für den Praxis-Pkw als Betriebsausgabe abziehen kann und mit dieser Kostentragung dem nutzenden Mitarbeiter einen Vorteil verschafft. Dieser Vorteil führt zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit und muss beim Mitarbeiter nicht voll versteuert werden. Allerdings führt die Überlassung eines Praxis-Pkw zur privaten Nutzung beim Mitarbeiter zu einem steuerpflichtigen (geldwerten) Vorteil, da die Überlassung einen Sachbezug vom Arbeitgeber darstellt und ergo im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils richtet sich gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG grundsätzlich nach der sogenannten pauschalen 1 %-Methode. Danach wird der Bruttoarbeitslohn des Mitarbeiters monatlich wie folgt erhöht:
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