14.04.2022 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
„Klimakur“ in Thailand kann steuerlich geltend gemacht werden
| Ein Steuerzahler, der zu einem Grad in Höhe von 90 Prozent behindert ist und an einer Kälteallodynie leidet, kann die Kosten für eine Überwinterung in subtropischem Klima (hier Thailand) prinzipiell als außergewöhnliche Belasung absetzen (Kuraufenthalt). Das hat das Finanzgericht (FG) Münster klargestellt. Der Abzug der Kosten setzt aber voraus, dass die Bedingungen aus § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) eingehalten worden sind (Urteil vom 22.02.2022, Az. 7 K 2261/20 E). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig