· Nachricht · BFH-Urteil
Privates Veräußerungsgeschäft: Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist keine steuerbefreite Selbstnutzung
| Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) liegt nicht vor, wenn die (Schwieger-)Mutter des Steuerzahlers die Immobilie bewohnt, so der Bundesfinanzhof (BFH). |
Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren stattfinden. Ausnahme: die Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung. Die wollte ein Ehepaar in Anspruch nehmen, das eine ihm gehörende Wohnung an die Mutter der Ehefrau überlassen hatte. Nach dem Tod der (Schwieger-)Mutter veräußerte das Ehepaar die Wohnung und machte für den Gewinn die Steuerbefreiung geltend. Dem trat der BFH entgegen: Die Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung komme nur in Betracht, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst oder einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt wird. Wird die Wohnung aber der (Schwieger-)Mutter überlassen, liegt keine Selbstnutzung vor ‒ und deshalb gibt es für das Ehepaar auch keine Steuerbefreiung (Urteil vom 14.11.2023, Az. IX R 13/23).