22.05.2015 · Fachbeitrag · Dienstwagen
Gebrauchter Dienstwagen: Bruttolistenpreis korrekt ermitteln
| Nutzt ein Arbeitnehmer oder Unternehmer einen Dienstwagen oder Betriebs-Pkw auch privat, muss er den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Der für die Besteuerung maßgebliche Bruttolistenpreis ist vor allem bei Gebrauchten schwer zu ermitteln. Auf Nummer sicher geht hier, wer sich der Ermittlungsmethode der Finanzverwaltung bedient. Diese greift in der Regel auf die nachfolgend dargestellte „Sieben-Schritt-Ermittlung“ zurück. |
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