· Fachbeitrag · Erbrecht
Warum und wie ist eine Erbschaft auszuschlagen?
von Steuerberaterin Anja Tophofen, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
| Erbe wird man von selbst. Der Erbe tritt automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein, ohne hierfür etwas tun zu müssen. Das Erbe muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Die Erbschaft fällt kraft Gesetzes an die gesetzlichen oder die im Testament oder Erbvertrag genannten Erben. Niemand muss jedoch gegen seinen Willen Erbe werden. Jeder hat die Möglichkeit, „Nein“ zu der Hinterlassenschaft zu sagen. Dies dient vor allem zum Schutz des Erben, denn er haftet mit seinem eigenen Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen. |
Gute Gründe für eine Ausschlagung der Erbschaft
Aus folgenden Gründen kann eine Ausschlagung sinnvoll sein:
- Der Nachlass ist überschuldet: Wenn sich abzeichnet, dass der Verstorbene mehr Schulden als Guthaben hinterlassen hat, sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden.
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